Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

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Inhalt Ausgabe Nr. 22-23/2009

60. Jahrgang ISSN 0939-4729 Berlin, den 2. Juni 2009
Nr. 22-23


INHALT

Amtlicher Teil
Seite

Bundesministerium des Innern

D. Öffentlicher Dienst

RdSchr. v. 2. 4. 09, Tarifvertrag für Arbeitnehmer des Bundes über die Arbeitsbedingungen bei besonderer Verwendung im Ausland (AuslandsV-TV); Auslandsverwendungszuschlag bei Dienstreisen

.......................................................................... 438

RdSchr. v. 15. 4. 09, Bundesbeihilfeverordnung; Beihilfefähigkeit von Aufwendungen der Kompositfüllungen bzw. Füllungen in der Schmelz-Dentin-Adhäsivtechnik

.......................................................................... 438

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Erl. v. 6. 4. 09, Rechnungswesen und Statistik der gesetzlichen Unfallversicherung, Änderungen des Kontenrahmens und seiner Bestimmungen

.......................................................................... 439

Seite

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Bek. v. 23. 4. 09, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen von lakritzhaltigen Zuckerwaren mit einem Ammoniumchloridgehalt von mehr als 2 % bis zu 7,99 %

.......................................................................... 486

Bek. v. 23. 4. 09, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen von lakritzhaltigen Zuckerwaren mit einem Ammoniumchloridgehalt von mehr als 2 % bis zu 7,99 %

.......................................................................... 486

Bek. v. 4. 5. 09, Erweiterung einer Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Zusatz von Omega-3-Fettsäureethylester

.......................................................................... 486

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