Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

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Inhalt Ausgabe Nr. 39/2009

60. Jahrgang ISSN 0939-4729 Berlin, den 7. September 2009
Nr. 39


INHALT

Amtlicher Teil
Seite

Bundesministerium des Innern

V. Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahrensrecht

Bek. v. 6. 7. 09, Bekanntmachung über die Herausgabe der 10. Lieferung zur 2. Auflage des Datensatzes für das Meldewesen – Einheitlicher Bundes-/Länderteil – (DSMeld)

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B. Angelegenheiten der Bundespolizei

Bek. v. 7. 9. 09, Bestimmungen für Frequenzzuteilungen zur Nutzung für das Betreiben von Funkanlagen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) – BOS Funkrichtlinie

.......................................................................... 803

KM. Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz

Bek. v. 7. 9. 09, Geschäftsordnung der Kommission zum Schutze der Zivilbevölkerung beim Bundesministerium des Innern (Schutzkommission)

.......................................................................... 804

Seite

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Bek. v. 25. 6. 09, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Erfrischungsgetränkes mit mehr als 250 mg/l Koffein und mit Zusatz von Taurin, Inosit und Glucuronolacton sowie für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Grundstoffes für dieses Erfrischungsgetränk

.......................................................................... 827

Bek. v. 25. 6. 09, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Erfrischungsgetränkes mit mehr als 250 mg/l Koffein und mit Zusatz von Taurin, Inosit und Glucuronolacton sowie für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Grundstoffes für dieses Erfrischungsgetränk

.......................................................................... 828

Bek. v. 29. 7. 09, Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen einer Zubereitung aus Frucht und Frischkäse unter Anreicherung mit Vitamin D in Form von Cholecalciferol

.......................................................................... 829

Bek. v. 30. 7. 09, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen von mit Eisen und Vitaminen angereicherten Reis-Weizen-Flakes

.......................................................................... 830

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