Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.
Amtlicher Teil Veröffentlichungen des Bundes | Seite | |
Auswärtiges Amt | ||
Bek. v. 15., 16. u. 17. 8. 78, Ausländische Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland | 430 | |
Bek. v. 14. 8. 78, Konsulate der Bundesrepublik Deutschland im Ausland | 430 | |
Der Bundesminister des Innern | ||
D. Beamtenrecht und sonstiges Personalrecht des öffentlichen Dienstes | ||
RdSchr. v. 15. 8. 78, VwV über die Festsetzung der höchsten Dienstwohnungsvergütung und des höchsten Ausstattungsentgelts für Dienstwohnungen im Ausland | 430 | |
O. Verwaltungsorganisation, Kommunalwesen, Statistik | ||
RdSchr. v. 18. 8. 78, Grundsätze für die Beschaffung von EDV-Anlagen; Bek. der Veröffentlichung der englischen Übersetzung der Einheitlichen Datenübermittlungs-Steuerungsverfahren nach DIN 66 019 für die öffentliche Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland | 431 |
Seite | ||
RS. Reaktorsicherheit, Sicherheit sonstiger kerntechnischer Anlagen, Strahlenschutz | ||
Bek. v. 10. 8. 78, Richtlinie für den Inhalt der Fachkundeprüfung des verantwortlichen Schichtpersonals in Kernkraftwerken | 431 | |
Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit | ||
Bek. v. 9. 8. 78, Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für die Mitverwendung von Cystin und Cystein – HCI bei der Herstellung eines Backmittelzusatzes bzw. eines Mehlkorrekturmittels | 442 | |
Sonstige Veröffentlichungen | ||
Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland | ||
Beschl. v. 19. 5. 78, Vereinbarung über die Berechnung der Gesamt- bzw. Durchschnittsnoten ausländischer Hochschulzugangsberechtigungen ausländischer Studienbewerber | 443 |