Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

GMBl 1986, 157
Thema: Inhalt Ausgabe Nr. 9/1986
Zeitschrift: [keine Angabe]
Autor: [keine Angabe]
Rubrik: GMBl
Referenz: GMBl 1986, 157 - 168 (Ausgabe 9 v. 27.03.1986)

Inhalt Ausgabe Nr. 9/1986

Amtlicher Teil Seite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 3. 3. 86, Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland 158
Bek. v. 3. 3. 86, Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland 158
Der Bundesminister des Innern
D. Beamtenrecht und sonstiges Personalrecht des öffentlichen Dienstes
RdSchr. v. 24. 2. 86, Durchführung der Tarifverträge v. 15. 6. 1959 über die Gewährung von Beihilfen an Angestellte, Arbeiter und Auszubildende; Aufwendungen für die Inanspruchnahme eines Heilpraktikers 158
RdSchr. v. 26. 9. 85, Durchführung des Tarifvertrages v. 15. 6. 1959 über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen für Angestellte des Bundes im Hinblick auf die Neuordnung der Beihilfevorschriften des Bundes; Angestellte mit Arbeitgeberzuschuß zum Krankenversicherungsbeitrag nach § 405 RVO 159
  Seite
Bek. v. 25. 2. 86, ÄTV Nr. 9 zum TV für die Arbeiter der landwirtschaftlichen Betriebe des Bundes in Meppen 159
RdSchr. v. 12. 3. 86, Beihilfevorschriften; Ergänzung der Hinweise 159
U. Umweltschutz
RdSchr. v. 4. 3. 86, Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen und der Immissionen; Eignung von Meßeinrichtungen zur kontinuierlichen Überwachung von Emissionen 167
RdSchr. v. 4. 3. 86, Eignung von elektronischen Systemen zur Auswertung kontinuierlicher Emissionsmessungen – Klassiergerät mit Bezugswertrechner – 167
RdSchr. v. 4. 3. 86, Eignung von Meßgeräten zur kontinuierlichen Überwachung der Immissionen 167
gedruckt von am 27.09.2023