Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

GMBl 1986, 621
Thema: Inhalt Ausgabe Nr. 34/1986
Zeitschrift: [keine Angabe]
Autor: [keine Angabe]
Rubrik: GMBl
Referenz: GMBl 1986, 621 - 644 (Ausgabe 34 v. 17.12.1986)

Inhalt Ausgabe Nr. 34/1986

Amtlicher Teil Seite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 19. 11. 86, Diplomatische Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland 622
Bek. v. 11., 17. u. 18. 11. 86, Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland 622
Bek. v. 17. u. 18. 11. 86, Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland 622
Bek. v. 24. u. 25. 11. 86, Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland 622
Der Bundesminister des Innern
Z. Zentralabteilung
Bek. v. 15. 10. 86, Neufassung der Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes 623
D. Beamtenrecht und sonstiges Personalrecht des öffentlichen Dienstes
VwV v. 28. 11. 86 zu § 79 BBG; Ersatzleistung für Sachschäden, die Beamte oder ihre Familienangehörigen durch Gewaltaktionen erleiden 632
RdSchr. v. 5. 12. 86, VwV zu § 79 BBG über die Ersatzleistungen für Sachschäden, die Beamte oder ihre Familienangehörige durch Gewaltaktionen erleiden; Nachvollzug im Tarifbereich 632
Bek. v. 10. 11. 86, Kürzung der Ausbildungszeit durch freie Tage 632
O. Verwaltungsorganisation, Kommunalwesen, Statistik
Bek. v. 12. 11. 86, Rahmengrundsätze für die gleitende Arbeitszeit in der Bundesverwaltung 635
  Seite
Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit
Bek. v. 27. 10. 86, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für Herstellung und Vertrieb eines diätetischen Lebensmittels mit Zusatz von Mineralstoffen und Spurenelementen „Alfaré“ für Säuglinge und Kleinkindernahrung 641
Bek. v. 10. 11. 86, Ausnahmegenehmigung n. § 37 i.V. mit § 47 LMBG für den Import und das Inverkehrbringen von Kaugummi (Bubble Gum) mit einem Zusatz von Aspartam 641
Bek. v. 10. 11. 86, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für Herstellen und Inverkehrbringen von „Spezi-Light“, einer koffeinhaltigen Brause unter Mitverwendung des Süßstoffes Aspartam 642
Bek. v. 13. 11. 86, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für Herstellung bzw. Import und Inverkehrbringen von diätetischen Tafelsüßstoff-Zubereitungen mit dem Süßstoff Acesulfam-K 642
Bek. v. 25. 11. 86, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für die Mitverwendung von Molke und Molkenerzeugnissen bei der Herstellung von Speiseeis 642
Bek. v. 7. 12. 86, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 5 LMBG für das Inverkehrbringen eines unter Verwen- dung von Glutaraldehyd und gesättigten Triglyceriden hergestellten Kunstdarmes aus Rinderspalthäuten der Firma Teepak, Inc. Illinois, USA, in der Bundesrepublik Deutschland 643
Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
RdSchr. v. 13. 11. 86, Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen und der Immissionen 643
gedruckt von am 27.09.2023