Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

GMBl 2010, 257
Thema: Inhalt Ausgabe Nr. 13/2010
Zeitschrift: [keine Angabe]
Autor: [keine Angabe]
Rubrik: GMBl
Referenz: GMBl 2010, 257 - 268 (Ausgabe 13 v. 01.03.2010)

Inhalt Ausgabe Nr. 13/2010

Amtlicher Teil Seite
Bundesministerium des Innern
Z. Zentralabteilung
AnO v. 8.2.10, Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 258
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 14.1.10, Zuschläge nach den §§ 50a bis 50e Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) 259
RdSchr. v. 14.1.10, Bundesbeihilfeverordnung (BBhV); Beitragszahlung für Pflegepersonen durch die Beihilfefestsetzungsstellen 259
M. Migration, Integration; Flüchtlinge; Europäische Harmonisierung
Bek. v. 20.1.10, Förderrichtlinien zur Durchführung einer Migrationsberatung für Erwachsene (MBE); Inkraftsetzung 260
  Seite
Bundesministerium des Innern
M. Migration, Integration; Flüchtlinge; Europäische Harmonisierung
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bek. v. 20.1.10, Förderrichtlinie für Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern; Gemeinsame Förderrichtlinie von BMI und BMFSFJ 264
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bek. v. 15.1.10, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Hefevorteiges unter Verwendung von Weizenhalmfaser als Verdickungsmittel, der zur Weiterverarbeitung bestimmt ist 267
Bek. v. 18.1.10, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen von Eiswaffelhörnchen unter Verwendung von Weizenhalmfaser als Festigungsmittel 267
gedruckt von am 30.11.2023