Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

GMBl 2010, 749
Thema: Inhalt Ausgabe Nr. 35/2010
Zeitschrift: [keine Angabe]
Autor: [keine Angabe]
Rubrik: GMBl
Referenz: GMBl 2010, 749 - 764 (Ausgabe 35 v. 23.06.2010)

Inhalt Ausgabe Nr. 35/2010

Amtlicher Teil Seite
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsicherheit
Bek. v. 10.6.10, Bekanntmachung von Technischen Regeln; ASR A3.5 „ Raumtemperatur”, ASR A4.4 „Unterkünfte”, ASR A1.7 „Türen und Tore” 751
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bek. v. 21.4.10, Ausnahmegenehmigung gem. § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Zusatz von L-Carnitintartrat 756
Bek. v. 26.4.10, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Erfrischungsgetränkes mit mehr als 250 mg/l Koffein und mit Zusatz von Taurin, Glucuronolacton und Inosit sowie für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Grundstoffes für dieses Erfrischungsgetränk 756
Bek. v. 30.4.10, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Erfrischungsgetränkes mit mehr als 300 mg/l Koffein und mit Zusatz von Taurin, Glucuronolacton und Inosit sowie für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Grundstoffes für dieses Erfrischungsgetränk 758
Bek. v. 3.5.10, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Erfrischungsgetränkes mit mehr als 250 mg/l Koffein und mit Zusatz von Taurin, Glucuronolacton und Inosit sowie für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Grundstoffes für dieses Erfrischungsgetränk 759
Bek. v. 4.5.10, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Erfrischungsgetränkes mit 320 mg/l Koffein und mit Zusatz von Taurin sowie für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Grundstoffes für dieses Erfrischungsgetränk 760
Bek. v. 10.5.10, Änderung und Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Tafelwassern, dem Sauerstoff zugeführt wurde 761
Bek. v. 10.5.10, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Desserts aus Joghurt und Fruchtzubereitung unter Anreicherung mit Vitamin D in Form von Cholecalciferol 761
Bek. v. 21.5.10, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Zusatz von Gelée Royale 762
Bek. v. 28.5.10, Ausnahmegenehmigung gem. § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Pfifferlingen, die Rückstände bis zu 1,0 mg/kg DEET enthalten 763
Bek. v. 28.5.10, Ausnahmegenehmigung gem. § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Pfifferlingen, die Rückstände bis zu 1,0 mg/kg DEET enthalten 763
gedruckt von am 30.11.2023