Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

GMBl 2020, 429
Thema: Inhalt Ausgabe Nr. 22/2020
Zeitschrift: [keine Angabe]
Autor: [keine Angabe]
Rubrik: GMBl
Referenz: GMBl 2020, 429 - 444 (Ausgabe 22 v. 31.07.2020)

Inhalt Ausgabe Nr. 22/2020

Amtlicher Teil Seite
Bundesministerium der Finanzen
Bek. v. 29.6.20, Bekanntmachung der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) über die vom Verwaltungsrat der PBeaKK gefassten Beschlüsse zur 100. Änderung der Satzung PBeaKK 430
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
BW. Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten
Erl. v. 29.5.20, Standardleistungsbuch für das Bauwesen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB) – STLB-Bau; Version 2020-04 431
Erl. v. 17.6.20, COVID-19-Pandemie; Umgang mit COVID-19-Pandemie bedingten Mehrkosten auf Baustellen des Bundes 431
Erl. v. 29.6.20, COVID-19-Pandemie; Zweites Corona-Steuerhilfegesetz 434
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bek. v. 1.7.20, Bekanntmachung von zugelassenen Überwachungsstellen nach § 37 Absatz 5 Satz 1 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) 435
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bek. v. 18.5.20, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Zusatz von Vogelbeeren-Extrakt und Ginseng-Extrakt 436
Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend
Bek. v. 2.6.20, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von gemahlener Muskatblüte (Macis), die Rückstände bis zu 0,5 mg/kg DEET enthält 436
Bek. v. 9.6.20, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von gemahlenen Nelken und gemahlener Muskatblüte (Macis), die Rückstände bis zu 0,5 mg/kg DEET enthalten 436
Bek. v. 11.6.20, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von frischen Pfifferlingen, die Rückstände bis zu 1,0 mg/kg DEET enthalten und von getrockneten Pfifferlingen und getrockneten Steinpilzen, die Rückstände bis zu 9,0 mg/kg DEET enthalten 437
Bek. v. 16.6.20, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln mit Zusatz von Kollagen 437
Bek. v. 24.6.20, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln mit Zusatz von Coenzym Q10 438
Bek. v. 1.7.20, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Behandeln von Schaleneiern durch direkte Einwirkung mit ultravioletten Strahlen und das Inverkehrbringen entsprechend behandelter Eier 439
Bek. v. 1.7.20, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Behandeln von Schaleneiern durch direkte Einwirkung mit ultravioletten Strahlen und das Inverkehrbringen entsprechend behandelter Eier 439
Bek. v. 20.7.20, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Behandeln von Schaleneiern durch direkte Einwirkung mit ultravioletten Strahlen und das Inverkehrbringen entsprechend behandelter Eier 440
Bek. v. 20.7.20, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Behandeln von Schaleneiern durch direkte Einwirkung mit ultravioletten Strahlen und das Inverkehrbringen entsprechend behandelter Eier 440
Bundesministerium für Gesundheit
Erl. v. 12.6.20, Änderungen des Kontenrahmens und der Statistikvordrucke der sozialen Pflegeversicherung 441
Erl. v. 3.7.20, Erlass zur Auflösung des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information 442
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bek. v. 15.7.20, Bescheinigungsstelle im Sinne von § 2 Abs. 1 FZulBV 443
gedruckt von am 27.09.2023